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Das Speichern oder Auslesen technisch erforderlicher Informationen erfolgt nach § 25 Abs. 2 TDDDG. Die anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt abhängig vom Zweck insbesondere nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. b oder f DSGVO.
Nicht erforderliche Technologien
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Änderungen
Werden neue externe oder nicht notwendige Dienste ergänzt, müssen diese Hinweise und gegebenenfalls die Einwilligungsverwaltung vor deren Aktivierung angepasst werden.
Stand: 17. Juli 2026
